Wirtschaftsprüfer & Abschlussprüfer für Ihre GmbH:
Pflicht, freiwillig oder als Sonderprüfung
Pflichtprüfung, freiwillige Prüfung oder Sonderprüfung Ihrer GmbH? KS-Auditing prüft persönlich, pragmatisch, gesetzeskonform. Jetzt Erstgespräch vereinbaren.
Persönliche Betreuung statt Konzernroutine. Wir prüfen Jahresabschlüsse pragmatisch, gesetzeskonform und mit Verstand für den Mittelstand. KS-Auditing ist Ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Radebeul (Dresden) und München.
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit 20 jähriger Erfahrung im Mittelstand
- Standorte Radebeul (Dresden) und München, deutschlandweit prüfungsfähig
- Prüfung nach IDW-Standards, persönliche Mandatsbetreuung statt Hotline
Bereit für ein unverbindliches Erstgespräch?
Egal, ob Pflichtprüfung, freiwillige Prüfung oder Sonderprüfung: Wir hören erst zu, bevor wir ein Angebot machen. In einem 30-minütigen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und zeigen Ihnen, wie eine Prüfung mit KS-Auditing konkret aussieht.
Prüfung nach IDW-Standards, persönliche Mandatsbetreuung statt Hotline
Mittelgroße und große GmbHs sind nach § 316 HGB zur Abschlussprüfung verpflichtet. Kleine GmbHs können freiwillig prüfen lassen, etwa zur Stärkung der Bonität oder vor einem Unternehmensverkauf. Sonderprüfungen kommen bei Verdacht auf Pflichtverletzungen, Gesellschafterstreit oder im Rahmen einer Due Diligence zum Einsatz.
Drei Auslöser entscheiden, ob Sie einen Wirtschaftsprüfer brauchen:
1. Gesetzliche Prüfungspflicht für mittelgroße und große GmbHs.
2. Freiwillige Prüfung für kleine GmbHs mit konkretem Anlass.
3. Sonderprüfung bei besonderen Ereignissen oder Streitfällen.
Die gesetzliche Pflicht zur Wirtschaftsprüfung trifft eine GmbH, sobald sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte überschreitet:
| Kriterium | Schwellenwert (seit 2024) |
|---|---|
| Bilanzsumme | über 7,5 Mio. € |
| Umsatzerlöse | über 15 Mio. € |
| Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt | über 50 |
Wer prüfungspflichtig ist und keinen Wirtschaftsprüfer bestellt, riskiert handfeste Konsequenzen: Der Beschluss der Gesellschafter zur Feststellung des Jahresabschlusses wird nichtig, die Offenlegung im Unternehmensregister ist nicht erfüllt, und es drohen Ordnungsgelder ab 2.500 Euro.
Sind Sie sich unsicher, ob Ihre GmbH prüfungspflichtig ist?
Wir klären in einem 30-minütigen Erstgespräch, in welche Größenklasse Sie fallen und welche Pflichten daraus konkret entstehen.
Pflichtprüfung: Jahresabschluss GmbH durch Wirtschaftsprüfer
Die Pflicht zur Jahresabschlussprüfung GmbH ergibt sich aus § 316 HGB. Geprüft werden Buchführung, Bilanz, GuV, Anhang sowie bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften zusätzlich der Lagebericht. Das Ergebnis ist der Bestätigungsvermerk, ohne den der Jahresabschluss nicht wirksam festgestellt werden kann.
Ihr Wirtschaftsprüfer prüft, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Konkret prüfen wir den Jahresabschluss, ob er als Ganzes ein zuverlässiges Bild der Vermögens- Finanz-. und Ertragslage abbildet. Die Prüfung erfolgt nach den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und den ISA [DE].
Am Ende der Prüfung steht der Bestätigungsvermerk. Er kann uneingeschränkt, eingeschränkt oder versagend sein. Eine Versagung ist die Ausnahme und tritt nur bei wesentlichen Fehlern auf, die nicht korrigiert werden können. In jedem Fall erhalten Sie einen ausführlichen Prüfungsbericht, der für Sie als Geschäftsführung wertvolle Hinweise auf Verbesserungspotenzial enthält.
Welche Bestandteile der Jahresabschluss konkret enthält und welche Fristen gelten, haben wir in einem ausführlichen Leitfaden zusammengefasst.
Freiwillige Abschlussprüfung der GmbH: Wann sich die Investition lohnt
Eine freiwillige Prüfung lohnt sich vor allem dann, wenn externe Stakeholder Ihren Zahlen vertrauen müssen: Banken bei Kreditverhandlungen, Investoren bei Finanzierungsrunden, Käufer bei Unternehmensverkäufen oder Gesellschafter, die Geschäftsführung kontrollieren wollen.
Auch wenn Sie als kleine GmbH nicht zur Prüfung verpflichtet sind, kann eine freiwillige Abschlussprüfung ein strategisches Instrument sein. Diese sechs Anlässe sehen wir in unserer Beratungspraxis am häufigsten:
- Bessere Bonität bei der Bank. Banken bewerten geprüfte Jahresabschlüsse höher und gewähren oft günstigere Kreditkonditionen. Bei größeren Krediten verlangen sie die jährliche Prüfung sogar vertraglich.
- Vorbereitung auf Investoren oder VC-Finanzierung. Wer Risikokapital aufnimmt oder Beteiligungsverhandlungen führt, profitiert von testierten Zahlen. Sie senken das wahrgenommene Risiko und beschleunigen die Due Diligence.
- Vorbereitung auf Unternehmensverkauf oder Nachfolge. Käufer schauen genau auf die letzten drei Jahresabschlüsse. Wer früh prüfen lässt, hat im Verkaufsprozess mehr Verhandlungsmacht.
- Fördermittel und Zuschüsse. Manche Förderprogramme verlangen einen geprüften Jahresabschluss als Nachweis der ordnungsgemäßen Geschäftsführung.
- Gesellschafterkontrolle. Minderheitsgesellschafter oder international tätige Mütter mit deutschen Töchtern lassen freiwillig prüfen, um Sicherheit über die Zahlen zu erhalten.
- Compliance und Risikomanagement. Eine freiwillige Prüfung deckt Schwachstellen in Buchhaltung, IT-Systemen und Kontrollmechanismen auf, bevor sie zu echten Problemen werden.
Die Bestellung des Abschlussprüfers für eine freiwillige Prüfung läuft im Wesentlichen genauso wie bei der Pflichtprüfung: Beschluss der Gesellschafter, Auftragserteilung durch die Geschäftsführung, Annahme durch den Wirtschaftsprüfer. Die Prüfungsstandards sind dieselben, der Prüfungsbericht und das Testat haben dieselbe Aussagekraft. Lediglich der Umfang kann individuell mit dem Prüfer abgestimmt werden.
Bestellung des Abschlussprüfers in der GmbH: Ablauf und Fristen
Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt nach § 318 Abs. 1 HGB durch die Gesellschafterversammlung, idealerweise vor Ablauf des Geschäftsjahres. Die gesetzlichen Vertreter erteilen unverzüglich nach der Wahl den Prüfungsauftrag.
Auch wenn der Ablauf simpel klingt, lauern hier in der Praxis die meisten Stolperfallen. Geschäftsführer, die zu spät bestellen oder Ausschlussgründe übersehen, riskieren den Schutz des § 318 HGB für den Prüfer und damit die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung.
Wahl des Abschlussprüfers durch die Gesellschafterversammlung
Die Wahl des Abschlussprüfers obliegt grundsätzlich der Gesellschafterversammlung. Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht (§ 47 Abs. 1 GmbHG). Die Wahl soll nach § 318 Abs. 1 Satz 3 HGB vor Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen, auf das sich die Prüfungstätigkeit erstreckt.
Bei mitbestimmten GmbHs (Aufsichtsrat nach MitbestG oder Drittelbeteiligungsgesetz) erfolgt die Beauftragung durch den Aufsichtsrat. Bei einer GmbH mit fakultativem Aufsichtsrat hängt es von der Satzung ab, ob die Gesellschafter selbst, der Aufsichtsrat oder ein Beirat bestellt.
Das Vorschlagsrecht für die Wahl ist gesetzlich nicht geregelt. Vorschläge können von der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat, einem Beirat oder einem Prüfungsausschuss kommen. Bei der Wahl müssen die Ausschlussgründe nach § 319 HGB beachtet werden, damit die Unabhängigkeit des Prüfers gewahrt bleibt.
Auftragserteilung an den Wirtschaftsprüfer
Nach der Wahl haben die gesetzlichen Vertreter den Prüfungsauftrag unverzüglich zu erteilen. Diese Bestellung des Wirtschaftsprüfers in der GmbH erfolgt in der Regel schriftlich, mit klarem Bezug auf das zu prüfende Geschäftsjahr und die geltenden Prüfungsstandards.
Der Wirtschaftsprüfer prüft anschließend, ob er den Auftrag annimmt. Dabei dokumentiert er seine Unabhängigkeit, die Verfügbarkeit der Ressourcen und die Übereinstimmung mit berufsrechtlichen Vorgaben. Mit Annahme erlangt der Prüfer die Stellung als gesetzlicher Abschlussprüfer und genießt den Schutz des § 318 HGB. Der Auftrag kann von der Gesellschaft danach grundsätzlich nicht mehr einseitig gekündigt werden.
Die Bestellung eines Abschlussprüfers für eine freiwillige Prüfung folgt demselben Ablauf, ist aber nicht zwingend an die Sollvorschrift „vor Geschäftsjahresende“ gebunden. In der Praxis empfehlen wir trotzdem eine frühzeitige Bestellung, damit der Prüfer an Inventurbeobachtungen teilnehmen kann.
Häufige Fehler bei der Bestellung des Abschlussprüfers
Drei Fehler sehen wir in der Beratungspraxis besonders oft:
Fehler 1: Späte Wahl. Wer den Abschlussprüfer erst nach Ablauf des Geschäftsjahres wählt, kann die Sollvorschrift des § 318 Abs. 1 Satz 3 HGB verletzen. Im Extremfall muss das Registergericht einen Prüfer bestellen, was Zeit und Geld kostet.
Fehler 2: Falscher Beschlussweg. Wenn die Satzung die Wahl auf einen Beirat oder Aufsichtsrat überträgt, ein Gesellschafterbeschluss aber trotzdem erfolgt, ist die Bestellung formal fehlerhaft.
Fehler 3: Übersehene Ausschlussgründe. Hat der Wirtschaftsprüfer in den letzten Jahren wesentliche Beratungsleistungen erbracht oder finanzielle Verbindungen zur Gesellschaft, ist er ausgeschlossen. Wer das übersieht, riskiert die Nichtigkeit der Prüfung.
Sie müssen einen neuen Wirtschaftsprüfer für Ihre GmbH bestellen?
Wir senden Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein unverbindliches Angebot, abgestimmt auf Größe und Komplexität Ihrer Gesellschaft.
Abschlussprüfer als Sonderprüfer in der GmbH
Ein Wirtschaftsprüfer kann in der GmbH auch als Sonderprüfer tätig werden. Typische Anlässe sind der Verdacht auf Pflichtverletzungen der Geschäftsführung, die Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs oder ein Streit zwischen Gesellschaftern.
Sonderprüfungen unterscheiden sich von der regulären Abschlussprüfung in mehreren Punkten. Sie sind anlassbezogen, zeitlich begrenzt und konzentrieren sich auf einen klar definierten Sachverhalt. Statt das gesamte Zahlenwerk zu prüfen, untersucht der Sonderprüfer gezielt einzelne Geschäftsvorfälle, Buchungen oder Vermögenswerte.
Drei Konstellationen kommen in unserer Praxis besonders häufig vor:
Pflichtverletzungen der Geschäftsführung: Bei Verdacht auf Veruntreuung, ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen oder Verstöße gegen das Gesellschafterinteresse beauftragen Gesellschafter einen Sonderprüfer. Der Bericht kann später Grundlage für Schadensersatzforderungen oder eine Abberufung der Geschäftsführung sein.
Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs: Vor einem geplanten Unternehmensverkauf lassen viele Gesellschafter eine Sonderprüfung durchführen, um die Verkaufszahlen abzusichern. Die Ergebnisse fließen in die Unternehmensbewertung ein und schaffen Vertrauen bei potenziellen Käufern. Mehr dazu in unserer Beratung zum Unternehmensverkauf und zur Unternehmensnachfolge.
Streit zwischen Gesellschaftern: Wenn sich Gesellschafter über Ergebnisverwendung, Bewertungen oder Geschäftsführerentscheidungen uneinig sind, schafft eine unabhängige Sonderprüfung Sachklarheit. Der Bericht kann Verhandlungen erleichtern oder als Beweismittel in einem späteren Rechtsstreit dienen.
Auch bei Sonderprüfungen gelten dieselben Anforderungen an die Unabhängigkeit wie bei Abschlussprüfungen. Die Ausschlussgründe nach § 319 HGB sind sinngemäß anzuwenden, damit das Prüfungsergebnis Bestand hat.
Unser Prüfungsablauf für Ihre GmbH
Wir arbeiten in fünf klaren Phasen, damit Sie zu jeder Zeit wissen, wo wir gerade stehen und welche Schritte als nächstes folgen.
Im Erstgespräch klären wir Umfang, Zeitplan und Zuständigkeiten. Wir prüfen unsere Unabhängigkeit, erstellen ein verbindliches Angebot und erteilen nach Ihrer Wahl die Auftragsbestätigung.
Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell, identifizieren Risikobereiche und legen Materialitätsgrenzen fest. Auf dieser Basis entwickeln wir einen individuellen Prüfungsplan.
Wir prüfen Buchführung, Belege, Inventuren und Bewertungen. Auf Wunsch arbeiten wir digital über DATEV-Schnittstellen, sodass Sie keine Unterlagen versenden müssen. Bei Bedarf sind wir vor Ort, etwa für Inventurbeobachtungen oder Befragungen.
In einer Schlussbesprechung mit der Geschäftsführung diskutieren wir Feststellungen, Empfehlungen und offene Punkte. Sie haben Gelegenheit, Sachverhalte zu erläutern oder Korrekturen vorzunehmen.
Sie erhalten einen ausführlichen Prüfungsbericht und das Testat. Bei mittelgroßen Mandaten dauert die gesamte Prüfung in der Regel vier bis acht Wochen, bei großen Mandaten entsprechend länger.
Warum KS-Auditing Ihr Wirtschaftsprüfer für die GmbH-Prüfung ist
Wir arbeiten in fünf klaren Phasen, damit Sie zu jeder Zeit wissen, wo wir gerade stehen und welche Schritte als nächstes folgen.
Wir verbinden beide Disziplinen unter einem Dach. Wenn Sie ohnehin bereits unsere Steuerberatung nutzen, sparen Sie sich Doppelarbeit und Reibungsverluste, weil wir Ihre Strukturen und Zahlen bereits kennen.
Bei uns prüft kein Junior-Team unter wechselnder Leitung. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen über die Jahre kennt und versteht.
Unsere Wirtschaftsprüfer arbeiten mandantennah und reisen bei Bedarf zu Ihnen. Für die Prüfung selbst nutzen wir digitale Tools, sodass Sie keine geografischen Einschränkungen haben.
Wir prüfen Mandanten aus Industrie, Dienstleistung, Handel, Handwerk und IT. Diese Branchenkenntnis hilft uns, Risiken schnell zu erkennen und Empfehlungen praxisnah zu formulieren.
Wir sind als DATEV Digitale Kanzlei ausgezeichnet und prüfen, wo möglich, papierlos. Wenn Sie Ihre Buchhaltung digitalisieren, können wir die Prüfung deutlich effizienter und kostengünstiger durchführen.
Häufig gestellte Fragen
Ab welcher Größe muss meine GmbH geprüft werden?
Eine GmbH ist prüfungspflichtig, sobald sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte überschreitet: 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatzerlöse oder 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Diese Werte gelten seit April 2024 und wurden gegenüber den Vorgängerwerten um 25 Prozent angehoben.
Wann muss der Abschlussprüfer für die GmbH bestellt werden?
Der Abschlussprüfer soll vor Ablauf des Geschäftsjahres gewählt werden, auf das sich seine Prüfung erstreckt (§ 318 Abs. 1 Satz 3 HGB). In der Praxis empfehlen wir, die Bestellung möglichst frühzeitig vorzunehmen, damit der Prüfer Inventurbeobachtungen oder Vorprüfungshandlungen einplanen kann. Wer zu spät bestellt, riskiert eine gerichtliche Bestellung durch das Registergericht.
Was kostet eine Abschlussprüfung für eine GmbH?
Die Kosten hängen von Größe, Komplexität, Branchenrisiken und der Qualität Ihrer Buchhaltung ab. Eine kleine bis mittelgroße GmbH bewegt sich typischerweise im mittleren vierstelligen bis niedrigen fünfstelligen Bereich. Wir erstellen Ihnen nach einem Erstgespräch ein individuelles, transparentes Angebot. Pauschalpreise wären unseriös, weil sie der Realität nicht gerecht werden.
Kann mein Steuerberater gleichzeitig der Wirtschaftsprüfer sein?
Ja, sofern die Unabhängigkeit gewahrt bleibt und keine Ausschlussgründe nach § 319 HGB greifen. Bei KS-Auditing bieten wir Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung aus einer Hand an. Das hat den Vorteil, dass wir Ihr Unternehmen bereits kennen und die Prüfung effizienter ablaufen kann. Bei Pflichtprüfungen großer Gesellschaften gibt es allerdings strengere Trennungspflichten zwischen Beratung und Prüfung.
Wie lange dauert eine GmbH-Prüfung?
Bei mittelgroßen GmbHs sollten Sie mit vier bis acht Wochen vom Beginn der Prüfungshandlungen bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks rechnen. Große GmbHs benötigen entsprechend länger. Die tatsächliche Dauer hängt stark davon ab, wie gut Ihre Buchhaltung vorbereitet ist und wie schnell Sie auf Rückfragen antworten können.
Was passiert, wenn der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk versagt?
Bei einer Versagung des Bestätigungsvermerks darf die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss nicht feststellen. Der Beschluss wäre nichtig. Außerdem ist die Offenlegung im Unternehmensregister nicht erfüllt, was zu Ordnungsgeldern führen kann. In der Praxis ist die Versagung die seltene Ausnahme: Meist arbeiten Prüfer und Geschäftsführung gemeinsam an einer Korrektur, bevor es so weit kommt.
Bereit für ein unverbindliches Erstgespräch?
Egal, ob Pflichtprüfung, freiwillige Prüfung oder Sonderprüfung: Wir hören erst zu, bevor wir ein Angebot machen. In einem 30-minütigen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und zeigen Ihnen, wie eine Prüfung mit KS-Auditing konkret aussieht.