ESG Audit und Nachhaltigkeitsprüfung:
Ihr Wirtschaftsprüfer für glaubwürdige
ESG-Berichte
Wir prüfen Ihren Nachhaltigkeitsbericht unabhängig, methodisch sauber und mit dem Verständnis für die wirtschaftliche Realität im Mittelstand. KS-Auditing ist Ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Radebeul (Dresden) und München.
- Externe Prüfung nach internationalen Standards
- Erfahrung mit freiwilliger und gesetzlicher Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Standorte Radebeul (Dresden) und München, deutschlandweit prüfungsfähig
Bereit für ein unverbindliches Erstgespräch?
Egal, ob freiwillige Prüfung, ESG-Anforderungen Ihrer Kunden oder Vorbereitung auf künftige Pflichten: Wir hören zu, bevor wir ein Angebot machen. In einem 30-minütigen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und zeigen, wie wir konkret arbeiten.
Was ist eine Nachhaltigkeitsprüfung und wer braucht sie?
Die Nachhaltigkeitsprüfung, auch ESG-Prüfung oder ESG-Audit genannt, ist die externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts eines Unternehmens durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Sie schafft Glaubwürdigkeit gegenüber Banken, Investoren, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.
ESG steht für die drei zentralen Dimensionen verantwortungsvoller Unternehmensführung: Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Ein Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert, wie Ihr Unternehmen in diesen drei Bereichen agiert: Welche Klimaziele verfolgen Sie? Welche Maßnahmen für Mitarbeiter und Lieferketten haben Sie umgesetzt? Wie steuern Sie Risiken und Compliance?
Ein typischer Nachhaltigkeitsbericht umfasst Angaben zu Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch, Diversität und Chancengleichheit, Lieferkettentransparenz, Arbeitsbedingungen und Anti-Korruptionsmaßnahmen. Je nach Branche und Berichtsrahmen kommen weitere Themen hinzu.
Drei Auslöser entscheiden, wann eine Nachhaltigkeitsprüfung sinnvoll oder nötig wird:
- Gesetzliche Pflicht für bestimmte Unternehmensgrößen und Branchen
- Freiwillige Prüfung zur Steigerung der Glaubwürdigkeit
- Anforderungen von Kunden, Banken oder Investoren, die geprüfte ESG-Daten verlangen
Der Zweck einer Prüfung ist immer derselbe: Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit der Berichtsinhalte. Wer einen ungeprüften Nachhaltigkeitsbericht vorlegt, riskiert den Vorwurf des Greenwashing. Eine externe Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer entkräftet diesen Vorwurf, weil sie Methodik und Datenbasis kritisch hinterfragt.
Wann lohnt sich eine freiwillige Nachhaltigkeitsprüfung?
Auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt sich die Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts in vielen Konstellationen. Häufige Anlässe sind Bankenfinanzierung, ESG-Anforderungen großer Kunden, Investorenkommunikation und die Vorbereitung auf künftige gesetzliche Vorgaben.
In unserer Beratungspraxis sehen wir sechs typische Anlässe, bei denen Mittelständler freiwillig prüfen lassen:
Banken bewerten Nachhaltigkeit zunehmend bei der Kreditvergabe. Geprüfte ESG-Daten können zu besseren Konditionen führen oder Voraussetzung für bestimmte Finanzierungsformen wie Sustainability-Linked Loans sein.
Große Unternehmen sind zunehmend selbst zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und fordern entsprechende Daten von ihren Lieferanten. Wer als Mittelständler in Lieferketten großer Konzerne arbeitet, kann ohne geprüfte ESG-Informationen Aufträge verlieren.
Private-Equity-Investoren und Family Offices berücksichtigen ESG-Kriterien systematisch. Geprüfte Berichte schaffen Vertrauen bei Beteiligungskapital und beschleunigen Due-Diligence-Prozesse.
Viele Unternehmen, die heute noch nicht berichtspflichtig sind, werden es in den kommenden Jahren werden. Wer Strukturen frühzeitig aufbaut, hat es später deutlich leichter.
Der Vorwurf des Greenwashing kann erheblichen Reputationsschaden verursachen. Eine externe Prüfung schafft objektive Belege für die Aussagen im Bericht und schützt vor Kritik.
Glaubwürdige Nachhaltigkeit ist ein Recruiting-Vorteil, besonders bei jüngeren Fachkräften, die Wert auf Werteorientierung legen.
Sind Sie sich unsicher, ob eine freiwillige Nachhaltigkeitsprüfung für Sie sinnvoll ist?
Wir klären in einem 30-minütigen Erstgespräch, in welche Größenklasse Sie fallen und welche Pflichten daraus konkret entstehen.
Limited vs. Reasonable Assurance: Wie tief geht die Prüfung?
Nachhaltigkeitsberichte werden mit unterschiedlicher Prüfungstiefe geprüft. Die häufigere Variante ist die Prüfung mit „limited assurance“ (begrenzter Sicherheit), die eine grundlegende Plausibilität sicherstellt. Bei „reasonable assurance“ (hinreichender Sicherheit) führt der Prüfer deutlich umfassendere Prüfungshandlungen durch und gibt ein positives Prüfungsurteil ab.
Der zentrale Unterschied liegt in der Aussagekraft des Prüfungsergebnisses und im Aufwand:
Limited Assurance (begrenzte Sicherheit):
Der Prüfer stellt fest, dass keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zur Annahme zwingen, die Angaben seien nicht zutreffend. Das ist eine sogenannte negative Bescheinigung. Der Prüfungsaufwand ist deutlich geringer als bei reasonable assurance, der Bericht ist günstiger und schneller verfügbar.
Reasonable Assurance (hinreichende Sicherheit):
Der Prüfer gibt ein positives Prüfungsurteil ab, vergleichbar mit dem Bestätigungsvermerk bei der Jahresabschlussprüfung. Die Prüfungshandlungen sind umfassender, die Datenqualität wird intensiver geprüft und die internen Kontrollen werden geprüft. Dafür ist das Vertrauen in den geprüften Bericht deutlich höher.
Welche Variante für Ihr Unternehmen passt, hängt von mehreren Faktoren ab. Banken und Investoren akzeptieren in den meisten Fällen limited assurance, manche börsennotierte Kunden verlangen aber reasonable assurance. Wer freiwillig prüfen lässt, beginnt typischerweise mit limited assurance und steigt bei wachsendem Bedarf später um.
Der Kostenunterschied ist erheblich: Reasonable assurance kann je nach Berichtsumfang das Zwei- bis Dreifache einer limited-assurance-Prüfung kosten. Wir empfehlen, die Wahl der Prüfungstiefe pragmatisch zu treffen, abgestimmt auf Stakeholder-Erwartungen und Budgetrahmen.
Ablauf der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt in fünf Phasen: Mandatsklärung, Bewertung der Wesentlichkeitsanalyse, Prüfungsdurchführung, Schlussbesprechung und Berichterstattung. Die typische Dauer beträgt vier bis acht Wochen, abhängig vom Umfang des Berichts.
Wir arbeiten in einem strukturierten Ablauf, damit Sie zu jedem Zeitpunkt wissen, wo wir gerade stehen und welche Schritte als nächstes folgen.
Im Erstgespräch klären wir Umfang, Zeitplan, Berichtsstandard und die gewünschte Prüfungstiefe. Wir prüfen unsere Unabhängigkeit und erstellen ein verbindliches Angebot.
Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen die für sein Geschäftsmodell wirklich relevanten ESG-Themen identifiziert hat. Eine sauber durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse ist die Grundlage jedes glaubwürdigen Nachhaltigkeitsberichts.
Wir prüfen die Datenqualität (z. B. CO2-Berechnungen, Energieverbräuche, Mitarbeiterstatistiken), die Berechnungsverfahren, die Quellen und die internen Prozesse. Bei komplexen Themen wie Scope-3-Emissionen ziehen wir bei Bedarf branchenspezifische Vergleichswerte heran.
Wir diskutieren Feststellungen, Empfehlungen und offene Punkte. Sie haben Gelegenheit, den Bericht zu überarbeiten, bevor das Testat erteilt wird.
Sie erhalten einen Prüfungsbericht und den Prüfungsvermerk in der vereinbarten Tiefe (limited oder reasonable assurance).
Die typische Dauer beträgt vier bis acht Wochen, abhängig von Umfang des Berichts, Komplexität des Geschäftsmodells und Qualität der vorgelegten Daten. Bei gut vorbereiteten Mandanten können wir auch schneller liefern.
Was prüft der Wirtschaftsprüfer bei einer Nachhaltigkeitsprüfung konkret?
Der Wirtschaftsprüfer prüft, ob die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht vollständig, nachvollziehbar und konsistent sind. Schwerpunkte sind die Datenqualität, die Wesentlichkeitsanalyse, interne Kontrollen sowie die Übereinstimmung mit den selbst gewählten Berichtsstandards.
Die Nachhaltigkeitsprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer ist methodisch anspruchsvoller, als viele zunächst annehmen. Wir prüfen entlang fünf konkreter Dimensionen:
Wir hinterfragen, wie Daten erhoben, berechnet und plausibilisiert wurden. Bei CO2-Emissionen prüfen wir beispielsweise, ob die richtigen Emissionsfaktoren verwendet, alle relevanten Quellen erfasst und Berechnungslücken transparent gemacht wurden. Bei Mitarbeiterstatistiken kontrollieren wir Stichtage, Definitionen und Konsolidierungslogiken.
Wir prüfen, ob das Unternehmen die für sein Geschäftsmodell wirklich relevanten ESG-Themen identifiziert hat. Eine Maschinenbau-GmbH hat andere wesentliche Themen als ein Softwareunternehmen, und beide müssen ihre Auswahl begründen können.
Wir analysieren, wie die Daten im Unternehmen erhoben werden. Gibt es klare Zuständigkeiten? Wie wird Doppelerfassung vermieden? Wer plausibilisiert die Werte vor der Berichtsfreigabe?
Aussagen im Nachhaltigkeitsbericht müssen mit den geprüften Zahlen des Jahresabschlusses übereinstimmen. Wir prüfen Querverbindungen, etwa zwischen Energiekosten in der GuV und Energieverbrauch im Nachhaltigkeitsbericht.
Sind alle wesentlichen Sachverhalte enthalten? Werden wesentliche Risiken transparent gemacht? Fehlen Themen, die der Leser bei einem Unternehmen Ihrer Größe und Branche erwarten würde?
Sie suchen einen erfahrenen Wirtschaftsprüfer für Ihre Nachhaltigkeitsprüfung?
Wir klären in einem 30-minütigen Erstgespräch, in welche Größenklasse Sie fallen und welche Pflichten daraus konkret entstehen.
Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den Abschlussprüfer
Es ist oft sinnvoll, denselben Wirtschaftsprüfer für die Abschlussprüfung und die Nachhaltigkeitsprüfung zu beauftragen. Vorteile: gemeinsames Verständnis des Geschäftsmodells, Synergien bei Datenanalysen und niedrigere Gesamtkosten. KS-Auditing bietet beide Leistungen aus einer Hand.
Wer bereits einen Wirtschaftsprüfer für die jährliche Abschlussprüfung beauftragt, sollte die Nachhaltigkeitsprüfung nicht automatisch an ein anderes Unternehmen vergeben. Die Vorteile einer gemeinsamen Beauftragung sind handfest:
Der Abschlussprüfer kennt Ihre Strukturen, Prozesse und Kennzahlen bereits. Bei der Nachhaltigkeitsprüfung muss er sich nicht neu einarbeiten.
Viele Daten, die im Nachhaltigkeitsbericht auftauchen, kommen aus denselben Quellen wie die Finanzdaten. Energieverbräuche stehen in der GuV, Lieferketten-Informationen in den Verbindlichkeiten, Mitarbeiterzahlen im Anhang. Der Abschlussprüfer kann diese Verbindungen direkt nutzen.
Eine kombinierte Beauftragung ist in der Regel günstiger als zwei separate Mandate, weil Doppelarbeit vermieden wird.
In vielen Fällen wird der Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts veröffentlicht. Wir prüfen ohnehin im Rahmen der Prüfung des Lageberichts die Konsistenz mit dem Jahresabschluss. Wenn wir auch die Nachhaltigkeitsangaben prüfen, schließt sich der Kreis nahtlos.
KS-Auditing bietet beide Leistungen aus einer Hand an. Wir prüfen sowohl Ihren Jahresabschluss (siehe unsere Leistungen zur Abschlussprüfung für GmbHs und zur Abschlussprüfung für AGs) als auch Ihren Nachhaltigkeitsbericht.
Wichtig: Die Unabhängigkeitsanforderungen sind dabei strikt zu beachten. Wir dürfen den Bericht nicht prüfen, wenn wir an seiner Erstellung beratend mitgewirkt haben. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Kombination in Ihrem Fall zulässig ist, klären wir das im Erstgespräch.
Auch eine separate Beauftragung nur für die Nachhaltigkeitsprüfung ist möglich, wenn Sie für die Abschlussprüfung bereits einen anderen Wirtschaftsprüfer haben oder die Nachhaltigkeitsprüfung als isolierte Leistung einkaufen wollen.
Warum KS-Auditing Ihr Wirtschaftsprüfer für die Nachhaltigkeitsprüfung ist
Wir prüfen so pragmatisch, wie es Ihre Geschäftsgröße erlaubt. Sie haben einen festen Ansprechpartner, kein wechselndes Junior-Team.
Die Methodik der Nachhaltigkeitsprüfung baut auf jahrzehntelanger Tradition der Wirtschaftsprüfung auf. Wer Bilanzen prüft, kann auch ESG-Daten kritisch hinterfragen.
Wir verbinden beide Disziplinen unter einem Dach. Wenn Sie bereits unsere Steuerberatung nutzen, sparen Sie Doppelarbeit und Reibungsverluste. Bei der Nachhaltigkeitsprüfung sind die Unabhängigkeitsregeln allerdings strikt einzuhalten.
Unsere Wirtschaftsprüfer arbeiten mandantennah und reisen bei Bedarf zu Ihnen.
Egal, ob Sie heute schon zur Berichterstattung verpflichtet sind oder freiwillig prüfen lassen wollen: Wir bieten die passende Lösung.
Wir sind als DATEV Digitale Kanzlei ausgezeichnet und arbeiten, wo möglich, papierlos. Wenn Sie Ihre Buchhaltung digitalisieren, können wir die Prüfung deutlich effizienter durchführen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen ESG-Prüfung und Nachhaltigkeitsprüfung?
Die Begriffe werden in der Praxis weitgehend synonym verwendet. ESG-Prüfung betont stärker die drei Dimensionen Environment, Social und Governance, Nachhaltigkeitsprüfung ist der traditionelle deutsche Begriff. Beide bezeichnen die externe Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Auch der Begriff ESG-Audit meint dasselbe.
Wer darf den Nachhaltigkeitsbericht prüfen?
Eine externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts darf grundsätzlich von Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt werden. Diese müssen unabhängig vom prüfenden Unternehmen sein. Bei gesetzlichen Pflichtprüfungen gelten zusätzliche Anforderungen an die Qualifikation und Berufsaufsicht des Prüfers.
Wie lange dauert die Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts?
Die typische Prüfungsdauer beträgt vier bis acht Wochen. Sie hängt vom Umfang des Berichts, der Komplexität des Geschäftsmodells und der Qualität der vorgelegten Daten ab. Bei gut vorbereiteten Mandanten und limited assurance kann die Prüfung auch schneller abgeschlossen werden, bei umfangreichen Berichten mit reasonable assurance auch länger dauern.
Was kostet eine Nachhaltigkeitsprüfung?
Die Kosten hängen stark vom Umfang des Berichts und der gewählten Prüfungstiefe ab. Eine limited-assurance-Prüfung für einen mittelständischen Nachhaltigkeitsbericht bewegt sich typischerweise im mittleren vierstelligen bis niedrigen fünfstelligen Bereich. Reasonable assurance kostet das Zwei- bis Dreifache. Wir erstellen Ihnen nach einem Erstgespräch ein individuelles Angebot.
Müssen wir als Mittelständler einen Nachhaltigkeitsbericht prüfen lassen?
Die gesetzliche Pflicht zur Nachhaltigkeitsprüfung hängt von Größe, Rechtsform und Branche Ihres Unternehmens ab. Viele Mittelständler sind heute noch nicht direkt verpflichtet, werden aber als Zulieferer großer Kunden faktisch zur Berichterstattung gezwungen. Auch Banken und Investoren fordern zunehmend ESG-Daten. Im Erstgespräch klären wir, welche Anforderungen konkret für Sie gelten.
Können Sie sowohl unseren Nachhaltigkeitsbericht erstellen als auch prüfen?
Nein. Aus Gründen der Unabhängigkeit dürfen wir einen Nachhaltigkeitsbericht nicht prüfen, wenn wir an seiner Erstellung beratend mitgewirkt haben. Wir bieten beide Leistungen an, allerdings nicht für dasselbe Mandat im selben Berichtszeitraum. Sprechen Sie uns früh an, dann finden wir die für Sie passende Konstellation.
Bereit für ein unverbindliches Erstgespräch?
Egal, ob freiwillige Prüfung, ESG-Anforderungen Ihrer Kunden oder Vorbereitung auf künftige Pflichten: Wir hören zu, bevor wir ein Angebot machen. In einem 30-minütigen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und zeigen, wie wir konkret arbeiten.