Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für den Mittelstand und Familienunternehmen

Feste Ansprechpartner statt wechselnder Teams. Wir begleiten inhabergeführte Unternehmen bei Jahresabschluss, Steuern und Prüfung, langfristig und auf Augenhöhe. KS-Auditing ist Ihre Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Radebeul (Dresden) und München.

Bereit für ein unverbindliches Erstgespräch?

Egal, ob laufende Steuerberatung, erstmalige Abschlussprüfung oder langfristige Begleitung Ihres Familienunternehmens: Wir hören zu, bevor wir ein Angebot machen. In einem 30-minütigen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und zeigen, wie wir konkret arbeiten.

Warum der Mittelstand einen spezialisierten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer braucht

Mittelständische und familiengeführte Unternehmen haben andere Anforderungen als Konzerne. Eigentum und Geschäftsführung fallen häufig zusammen, Entscheidungen werden schnell getroffen, und private wie unternehmerische Vermögensfragen sind eng verzahnt. Ein Berater, der diese Strukturen kennt, arbeitet effizienter und trifft passendere Empfehlungen.

Der Mittelstand unterscheidet sich strukturell von börsennotierten Unternehmen, und diese Unterschiede wirken sich direkt auf die Beratung aus:

Eigentum und Führung fallen zusammen.

Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer entscheidet, denkt anders als ein angestellter Vorstand. Steuerliche Gestaltung, Vergütungsfragen und Ausschüttungspolitik betreffen unmittelbar das eigene Vermögen. Ein Steuerberater für den Mittelstand muss beide Perspektiven zusammendenken.

Kurze Entscheidungswege.

Im Mittelstand wird nicht drei Monate in Gremien beraten. Wenn eine Investition ansteht, braucht der Geschäftsführer eine belastbare Einschätzung, oft innerhalb weniger Tage. Ein Berater, der erst Rücksprache mit drei Hierarchieebenen halten muss, ist in dieser Situation nutzlos.

Verzahnung von privat und betrieblich.

Das Betriebsgrundstück gehört oft dem Gesellschafter privat, die Altersvorsorge läuft teilweise über die Gesellschaft, die Familie ist über eine Holding beteiligt. Diese Strukturen sind gewachsen und selten lehrbuchmäßig. Wer sie versteht, kann sinnvoll beraten.

Langfristiger Horizont.

Familienunternehmen denken in Generationen, nicht in Quartalen. Entscheidungen zur Rechtsform, zur Immobilienstruktur oder zur Gewinnverwendung wirken sich Jahrzehnte später bei der Übergabe aus.

In der Praxis erleben mittelständische Mandanten mit großen Prüfungsgesellschaften häufig dieselben Reibungspunkte: Das Prüfungsteam wechselt jährlich und muss sich neu einarbeiten. Standardisierte Prozesse passen nicht zur individuellen Struktur. Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zur Unternehmensgröße. Und die Ansprechpartner sind schwer erreichbar, wenn zwischendurch eine Frage aufkommt.

Als Wirtschaftsprüfer für den Mittelstand arbeiten wir anders. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen über Jahre kennt. Sie erreichen uns direkt, ohne Ticketsystem. Und wir passen den Prüfungsumfang an Ihre tatsächliche Größe an, statt Konzernstandards anzulegen.

Unsere Leistungen für Mittelstand und Familienunternehmen

Wir bieten mittelständischen Unternehmen ein integriertes Leistungsspektrum aus Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und betriebswirtschaftlicher Beratung. Alle Leistungen kommen aus einer Hand, mit denselben Ansprechpartnern.

Die Steuerberatung für den Mittelstand deckt bei uns die volle Bandbreite ab:

Wir übernehmen die laufende Buchhaltung oder unterstützen Ihre interne Buchhaltung bei Zweifelsfragen. Bei der Lohnbuchhaltung berücksichtigen wir die Besonderheiten von Gesellschafter-Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen.

Weitere große Unternehmen, sowie in einer späteren Phase auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), werden gestaffelt einbezogen. Die genauen Anwendungszeitpunkte wurden auf EU-Ebene mehrfach angepasst.

Sobald Sie prüfungspflichtig werden, prüfen wir Ihren Jahresabschluss. Details zu den rechtsformspezifischen Anforderungen finden Sie auf unseren Seiten zur Abschlussprüfung für GmbHs und zur Abschlussprüfung für AGs.

Auch wenn keine Prüfungspflicht besteht, kann eine freiwillige Prüfung sinnvoll sein. Wir stimmen Umfang und Tiefe individuell mit Ihnen ab.

Bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften kommt zusätzlich die Prüfung des Lageberichts hinzu, die wir gemeinsam mit der Abschlussprüfung durchführen.

Wir begleiten Sie bei Betriebsprüfungen des Finanzamts, bereiten Unterlagen auf und führen Verhandlungen mit dem Prüfer.

Liquiditätsplanung, Rentabilitätsanalyse, Bewertung von Investitionsentscheidungen: Unsere betriebswirtschaftliche Beratung setzt auf Ihren Zahlen auf und übersetzt sie in Handlungsempfehlungen.

Die Übergabe an die nächste Generation oder der Verkauf an einen externen Käufer ist für viele Familienunternehmen die wichtigste Entscheidung überhaupt. Wir begleiten den gesamten Prozess in unserem Bereich Unternehmensnachfolge und Unternehmensverkauf.

Warum Wirtschaftsprüfung im Mittelstand mehr ist als Pflichterfüllung

Die Wirtschaftsprüfung im Mittelstand wird häufig als reine Pflicht wahrgenommen. Tatsächlich liefert sie Geschäftsführern belastbare Erkenntnisse über Prozesse, Risiken und Schwachstellen. Auch nicht prüfungspflichtige Unternehmen lassen freiwillig prüfen, etwa für Banken, Investoren oder zur Absicherung der Gesellschafter.

Zunächst zur Pflichtfrage: Eine Kapitalgesellschaft wird prüfungspflichtig, sobald sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte überschreitet.

KriteriumSchwellenwert (seit 2024)
Bilanzsummeüber 7,5 Mio. €
Umsatzerlöseüber 15 Mio. €
Mitarbeiter im Jahresdurchschnittüber 50

Diese Werte wurden 2024 um rund 25 Prozent angehoben. Für viele mittelständische Unternehmen bedeutet das: Sie sind seither nicht mehr prüfungspflichtig oder fallen in eine niedrigere Größenklasse mit reduzierten Anforderungen. Wer knapp an einer Schwelle liegt, sollte das aktiv prüfen lassen, denn die Einsparung liegt schnell im fünfstelligen Bereich.

Unabhängig von der Pflicht sprechen fünf Gründe für eine Prüfung:

  1. Bessere Konditionen bei der Bank. Geprüfte Jahresabschlüsse fließen positiv in das Rating ein. Bei größeren Kreditlinien verlangen Banken die Prüfung ohnehin vertraglich.

  2. Schutz der Gesellschafter. In Familienunternehmen sind nicht alle Gesellschafter operativ tätig. Eine unabhängige Prüfung gibt ihnen Sicherheit über die Zahlen, ohne dass sie dem geschäftsführenden Gesellschafter misstrauen müssen.

  3. Vorbereitung auf Nachfolge oder Verkauf. Käufer und Nachfolger schauen auf die letzten drei Jahresabschlüsse. Wer geprüfte Abschlüsse vorlegen kann, hat im Verhandlungsprozess eine deutlich stärkere Position.

  4. Aufdeckung von Schwachstellen. Der Prüfungsbericht enthält Feststellungen zu internen Prozessen, Kontrolllücken und Risiken. Für Geschäftsführer ist das oft wertvoller als das Testat selbst.

  5. Vertrauen bei Geschäftspartnern. Großkunden und Lieferanten prüfen die Bonität ihrer Partner. Ein geprüfter Abschluss signalisiert Stabilität.

 

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Unternehmen prüfungspflichtig ist?

Wir prüfen Ihre Größenklasse und zeigen, ob Sie von den angehobenen Schwellenwerten profitieren können.

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Prüfung der CSRD-Berichterstattung: Was der Wirtschaftsprüfer konkret leistet

Bei Familienunternehmen verschmelzen private und betriebliche Vermögenssphären. Die Steuerberatung muss beide Seiten zusammendenken: Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung, Gewinnausschüttung versus Thesaurierung, Immobilien im Betriebs- oder Privatvermögen und die langfristige Vermögensstruktur der Familie.

Als Steuerberater für Familienunternehmen begegnen uns immer wieder dieselben Gestaltungsfragen, die im Konzernkontext keine Rolle spielen:

  1. Angemessenheit der Geschäftsführervergütung. Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers muss dem Fremdvergleich standhalten. Ist sie überhöht, wertet das Finanzamt den übersteigenden Teil als verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 KStG. Das führt zu Doppelbelastung. Wir prüfen Vergütungsstrukturen regelmäßig und dokumentieren die Angemessenheit sauber.

  2. Thesaurierung oder Ausschüttung. Ob Gewinne im Unternehmen bleiben oder ausgeschüttet werden, hat erhebliche steuerliche Folgen. Bei Personengesellschaften bietet § 34a EStG eine Thesaurierungsbegünstigung, die sich je nach persönlicher Steuersituation lohnen kann. Die richtige Entscheidung hängt von Ausschüttungsbedarf, Investitionsplänen und der Steuersituation der Gesellschafter ab.

  3. Betriebsaufspaltung und Sonderbetriebsvermögen. Wenn der Gesellschafter das Betriebsgrundstück privat hält und an die Gesellschaft vermietet, entsteht häufig eine Betriebsaufspaltung. Das hat weitreichende Folgen, insbesondere bei späterer Übergabe oder wenn die Betriebsaufspaltung ungewollt endet. Diese Konstellationen müssen laufend überwacht werden.

  4. Immobilien: Betriebs- oder Privatvermögen. Die Zuordnung von Immobilien entscheidet über Abschreibungsmöglichkeiten, Veräußerungsgewinnbesteuerung und die spätere Übertragung. Was heute steuerlich günstig aussieht, kann bei der Nachfolge teuer werden.

  5. Verträge zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft. Darlehen, Mietverträge, Beratungsverträge zwischen Familienmitgliedern und der Gesellschaft müssen dem Fremdvergleich standhalten und im Voraus schriftlich vereinbart sein. Fehlt die Dokumentation, erkennt das Finanzamt die Betriebsausgaben nicht an.

Ein Hinweis aus der Praxis: Wer die Nachfolge erst angeht, wenn sie akut wird, verschenkt Gestaltungsspielraum. Viele steuerliche Vorteile bei der Übergabe setzen Vorlaufzeiten von mehreren Jahren voraus. Wir beziehen die langfristige Perspektive deshalb schon in die laufende Beratung ein und begleiten den späteren Prozess in unserem Bereich Unternehmensnachfolge.

Wirtschaftsprüfer für Familienunternehmen: Vertrauen und Gesellschafterkreis

In Familienunternehmen erfüllt der Wirtschaftsprüfer eine doppelte Rolle. Er prüft die Zahlen und schafft gleichzeitig Vertrauen zwischen Gesellschaftern, die nicht alle operativ tätig sind. Gerade bei mehreren Familienstämmen ist eine unabhängige Prüfung oft die Grundlage für konfliktfreie Zusammenarbeit.

Diese Vertrauensfunktion wird häufig unterschätzt. In der Praxis sehen wir drei Konstellationen, in denen sie entscheidend wird:

  1. Nicht operativ tätige Gesellschafter. Wenn ein Familienstamm im Unternehmen arbeitet und ein anderer nur Anteile hält, entsteht ein Informationsgefälle. Die nicht operativ Tätigen kennen nur die Zahlen, die ihnen vorgelegt werden. Eine unabhängige Prüfung stellt sicher, dass diese Zahlen belastbar sind, und nimmt Diskussionen die Schärfe.
  2. Mehrere Familienstämme. Bei Unternehmen in der dritten oder vierten Generation sind oft mehrere Zweige der Familie beteiligt, die sich teilweise kaum kennen. Der Wirtschaftsprüfer ist hier die neutrale Instanz, deren Urteil alle akzeptieren können.
  3. Beiräte und Familiengremien. Viele Familienunternehmen haben einen Beirat eingerichtet, der die Geschäftsführung begleitet. Der Prüfungsbericht ist für dieses Gremium die zentrale Informationsgrundlage. Wir stellen unsere Feststellungen auf Wunsch auch persönlich im Beirat vor.

 

Ein Punkt, der bei Familienunternehmen besonders wiegt: Diskretion. Als Wirtschaftsprüfer erfahren wir nicht nur Zahlen, sondern auch viel über Familienstrukturen, Konflikte und Zukunftspläne. Die Verschwiegenheitspflicht nach § 43 WPO gilt unbegrenzt und ist strafbewehrt. Für uns ist das keine Formalie, sondern Grundlage jeder langfristigen Mandatsbeziehung.

Dazu kommt der Wert der Kontinuität. Ein Prüfer, der Ihr Unternehmen seit zehn Jahren begleitet, erkennt Entwicklungen früher als jemand, der jedes Jahr neu einsteigt. Er weiß, welche Rückstellung schon zweimal aufgelöst und neu gebildet wurde, und welche Investition damals aus welchem Grund verschoben wurde.

Sie suchen einen Berater, der bleibt?

Wir arbeiten mit festen Ansprechpartnern und langfristigen Mandatsbeziehungen. Lernen Sie uns unverbindlich kennen.

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International tätige Familienunternehmen: Was wir leisten und was nicht

Viele mittelständische Familienunternehmen sind exportorientiert oder haben Tochtergesellschaften im Ausland. Wir betreuen die deutsche Seite solcher Strukturen umfassend. Für die Beratung im jeweiligen Ausland arbeiten wir mit den Steuerberatern vor Ort zusammen, statt eine globale Beratung zu versprechen, die wir nicht selbst erbringen.

Hier sind wir bewusst ehrlich: KS-Auditing ist eine national tätige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, keine internationale Beratungsgesellschaft mit eigenen Büros in zwanzig Ländern. Eine globale Steuerberatung für Familienunternehmen aus einer Hand bieten wir nicht an.

  • Sämtliche deutschen Steuerpflichten bei Auslandsaktivitäten
  • Steuerliche Behandlung von Auslandsbetriebsstätten aus deutscher Sicht
  • Konsolidierung ausländischer Tochtergesellschaften im deutschen Konzernabschluss
  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen aus deutscher Perspektive
  • Deutsche Dokumentationspflichten bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandslieferungen und -leistungen
  • Lokale Steuererklärungen und Buchhaltung im Ausland

  • Verrechnungspreisdokumentation nach ausländischem Recht

  • Beratung zu ausländischen Rechtsformen und Gesellschaftsrecht

Wenn Sie Auslandsaktivitäten haben, koordinieren wir uns mit Ihren Beratern vor Ort. Wir definieren klare Schnittstellen, damit nichts zwischen den Stühlen landet, und stellen sicher, dass die deutsche Seite lückenlos abgedeckt ist. In vielen Fällen ist diese Konstellation für mittelständische Unternehmen sogar günstiger als eine große internationale Gesellschaft, weil Sie nur für die Leistung zahlen, die Sie tatsächlich brauchen.

Wir halten diese Ehrlichkeit für wichtiger als ein Leistungsversprechen, das wir nicht einlösen können. Falls Ihre Struktur eine durchgängige internationale Betreuung erfordert, sagen wir Ihnen das im Erstgespräch offen.

Warum KS-Auditing für Ihr Unternehmen die richtige Wahl ist

Wir kennen die Perspektive inhabergeführter Unternehmen, weil wir sie teilen. Bei uns entscheiden keine Konzernstrukturen, sondern Menschen, die für ihre Arbeit persönlich einstehen.

Sie sprechen jedes Jahr mit denselben Personen. Kein Wissenstransfer, keine wiederholten Grundlagenerklärungen, keine Einarbeitungszeit auf Ihre Kosten.

Beide Disziplinen unter einem Dach bedeuten kürzere Wege und weniger Reibungsverluste. Mehr zu unserer Steuerberatung finden Sie auf der entsprechenden Seite. Bei Pflichtprüfungen beachten wir selbstverständlich die berufsrechtlichen Unabhängigkeitsanforderungen.

Wir melden uns, bevor Fristen kritisch werden, und weisen auf Gestaltungsmöglichkeiten hin, bevor sie verfallen. Ein Berater, der nur reagiert, kostet Sie Geld.

Als DATEV Digitale Kanzlei arbeiten wir weitgehend papierlos. Wenn Sie Ihre Buchhaltung digitalisieren, sparen Sie Zeit und wir können effizienter arbeiten.

Wir sind bei Bedarf vor Ort und ansonsten digital erreichbar.

Neben dem allgemeinen Mittelstand betreuen wir Mandanten in spezialisierten Branchen. Eine Übersicht finden Sie in unserem Bereich Branchen.

Häufig gestellte Fragen

Eine Kapitalgesellschaft ist prüfungspflichtig, sobald sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte überschreitet: 7,5 Mio. Euro Bilanzsumme, 15 Mio. Euro Umsatzerlöse oder 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Diese Werte wurden 2024 angehoben, sodass manche zuvor prüfungspflichtige Unternehmen seither nicht mehr geprüft werden müssen. Personengesellschaften ohne haftungsbeschränkten Vollhafter sind grundsätzlich nicht prüfungspflichtig.

Häufig ja. Typische Anlässe sind Kreditverhandlungen mit Banken, die Absicherung nicht operativ tätiger Gesellschafter, die Vorbereitung auf eine Nachfolge oder einen Verkauf sowie die Aufdeckung von Schwachstellen in internen Prozessen. Der Umfang einer freiwilligen Prüfung kann individuell abgestimmt werden, sodass sie deutlich günstiger ausfallen kann als eine gesetzliche Pflichtprüfung.

Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Gebührenrahmen abhängig vom Gegenstandswert vorgibt. In der Praxis werden häufig Pauschalvereinbarungen für die laufende Betreuung getroffen. Die Höhe hängt von Umsatz, Buchungsvolumen, Rechtsform und Beratungsintensität ab. Wir erstellen nach einem Erstgespräch ein transparentes Angebot.

Bei nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen ist die Kombination grundsätzlich möglich, sofern die Unabhängigkeit gewahrt bleibt und keine Ausschlussgründe nach § 319 HGB greifen. Wir prüfen das in jedem Mandat individuell. Wenn wir wesentliche Gestaltungsberatung erbracht haben, dürfen wir denselben Abschluss nicht prüfen. Im Erstgespräch klären wir, welche Konstellation für Sie zulässig und sinnvoll ist.

Deutlich früher, als die meisten denken. Viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten setzen Vorlaufzeiten von mehreren Jahren voraus, etwa bei der Umstrukturierung der Gesellschaftsform oder der Übertragung von Immobilien. Wer fünf bis zehn Jahre vor der geplanten Übergabe beginnt, hat erheblich mehr Spielraum als jemand, der erst reagiert, wenn die Übergabe akut wird.

Ja, wir betreuen die deutsche Seite internationaler Strukturen umfassend, einschließlich der Konsolidierung ausländischer Tochtergesellschaften und der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen aus deutscher Sicht. Für die Beratung im jeweiligen Ausland arbeiten wir mit lokalen Steuerberatern zusammen. Eine durchgängige internationale Beratung aus einer Hand bieten wir nicht an.

Bereit für ein unverbindliches Erstgespräch?

Egal, ob laufende Steuerberatung, erstmalige Abschlussprüfung oder langfristige Begleitung Ihres Familienunternehmens: Wir hören zu, bevor wir ein Angebot machen. In einem 30-minütigen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und zeigen, wie wir konkret arbeiten.